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DigitalPakt 2.0: Wie werden Schulen in Zukunft digitale Endgeräte finanzieren?

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DigitalPakt 2.0: Wie werden Schulen in Zukunft digitale Endgeräte finanzieren?

DigitalPakt 2.0- Quelle: Shutterstock

Großes Rätselraten bei den Schulträgern und in den Schulen: Wird es nun einen DigitalPakt 2.0 geben und die bisherigen Erfolge in Sachen Digitalisierung sichern? Bund, Länder und Kommunen treten auf der Stelle und die Zeit wird knapp. Wir haben die wichtigsten Infos zusammengefasst.

Wann endet der DigitalPakt?

Noch bis einschließlich 2024 ist die Finanzierung digitaler Ausstattung durch den Digitalpakt Schule gesichert. Dazu stellte die Bundesregierung seit Mai 2019 im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern insgesamt 6,5 Milliarden Euro bereit. Lediglich 10 Prozent davon mussten die Bundesländer als Eigenleistung beisteuern. Im Anschluss, so heißt es im Koalitionsvertrag, soll ein Digitalpakt 2.0 bis 2030 für Planungssicherheit und ein Voranschreiten der schulischen Digitalisierung sorgen. Schließlich müssen Millionen neu angeschaffte Endgeräte und Server auch nach 2024 gewartet werden. Auch wenn manchen Geräten eine Lebensdauer von mindestens vier Jahren zugeschrieben wird: Irgendwann muss die Technik ersetzt oder modernisiert werden und sei es nur, um die aktuellste Software nutzen zu können.

Langlebige digitale Geräte wie beispielsweise ein ViewBoard, die digitale Tafel von ViewSonic, (mit etwa 50.000 Betriebsstunden Lebensdauer der Hintergrundbeleuchtung) können zwar auch unabhängig von anderen Geräten genutzt werden. Dennoch lässt sich ihr volles Potenzial natürlich nur im Zusammenspiel mit einer stabilen digitalen Infrastruktur ausschöpfen. Dazu gehören etwa die Lehrerendgeräte, an denen Lehrkräfte ihren Unterricht planen und über die browserbasierte myViewBoard Software Materialien und Tafelbilder vorbereiten, die sie direkt an das ViewBoard senden können.

Wie gut sind die Schulen schon ausgestattet?

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Eine Umfrage im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) aus dem Herbst 2022 zeigt, dass immer noch längst nicht alle Schulen zufriedenstellend ausgestattet sind. Das meldet auch der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschland (ASD) und stellt fest, dass „die Infrastruktur für die Digitalisierung weder in den Kommunen noch innerhalb der Schulen weit genug ausgebaut ist, die Geräteausstattung für Schüler- und Lehrerschaft vielerorts kaum ausreichend ist, Erneuerungsbedarf sichtbar wird und die Betreuung der Hard- und Softwareware weitestgehend von Lehrerinnen und Lehrern übernommen wird, die in diesen Zeiten nicht für Unterricht zur Verfügung stehen“, so die Vorsitzende Gudrun Wolters-Vogeler.

Wird es einen DigitalPakt 2.0 geben?

Bislang wartet man vergeblich auf eine feste Zusage für eine Anschlussfinanzierung aus dem Bundesbildungsministerium. Die Bundesländer haben ihre wachsenden Befürchtungen darüber öffentlich gemacht: „Angesichts ausbleibender Zusagen für die Weiterführung dieses zentralen Programms sind wir in großer Sorge, dass Schulen, Schulträger und Bundesländer jetzt von der Bundesregierung allein gelassen werden“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Berliner Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) und den Koordinatoren der Länder, Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) und Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU).

„Wir gewinnen leider immer mehr den Eindruck, dass die Bundesregierung aus dem im Mai 2024 endenden Digitalpakt Schule ganz aussteigen will. Die zugesagte Anschlussfinanzierung für das Jahr 2024 in Höhe von mindestens 600 Millionen Euro will die Bundesregierung streichen. Und die weiteren Digitalpaktmittel von jährlich über eine Milliarde Euro ab dem Jahr 2025 sollen nicht einmal in die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung aufgenommen worden sein. Das macht uns große Sorgen. Es kann nicht sein, dass der Bund erst mit großer Entschiedenheit ein gewaltiges Reformprojekt anschiebt und dann entgegen seiner Zusagen aussteigt und Länder und Kommunen allein lässt“, erklärten Rabe und Lorz in dem gemeinsamen Papier.

Die Antwort des Bundesbildungsministerium auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema macht den Ländern keine große Hoffnung: „Wie in der Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 geregelt, sind laufende Projekte bis zum Jahr 2025 finanziert, der vergleichsweise kleine Teil der länderübergreifenden Projekte sogar bis Ende 2026. Daher ist ein nachfolgender Digitalpakt nicht für das Jahr 2024 geplant.“

Wer soll in Zukunft die digitale Ausstattung an Schulen bezahlen?

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP: „Beim Digitalpakt Schule ist aktuell kein akutes Förderloch zu befürchten.” Bis Jahresende seien „bei Weitem noch nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel verplant, geschweige denn abgeflossen”. Somit stünden „auch 2024 und bis ins Jahr 2025 hinein noch Mittel bereit“.

Allerdings erwarte sie jedoch von den Ländern, dass sie die gleiche Kraftanstrengung auf sich nehmen bei der Finanzierung eines DigitalPakts 2.0 wie der Bund. „So wurde im Kabinettsbeschluss zum Haushalt 2024 festgelegt, dass künftig bei neuen Maßnahmen, bei denen der Bund die Länder unterstützt, der Finanzierungsanteil des Bundes maximal 50 Prozent betragen darf“, erklärte Stark-Watzinger.

Welche Reaktionen gibt es zum DigitalPakt-Streit?

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Fifty-Fifty beim Digitalpakt 2.0?  Insbesondere in den Ohren der finanzschwachen Kommunen dürfte das utopisch klingen. „Sehen wir der Wahrheit ins Gesicht: Die kommunalen Schulträger sind mit der Zusatzaufgabe Digitalisierung finanziell überfordert“, sagte denn auch der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen Christof Sommer.

Auch der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sieht den Streit zwischen Bund und Ländern kritisch: „Schon lange tritt der VBE dafür ein, dass die Digitalisierung in den Schulen auch durch einen weiteren Digitalpakt mitfinanziert wird. Längst sind nicht alle Schulen mit der notwendigen Infrastruktur ausgestattet“, stellt der Bundesvorsitzende Gerhard Brand, fest. Eine Umfrage im Auftrag des VBE aus dem Herbst 2022 zeige: „Noch immer gibt es in einem Drittel der Schulen nicht in allen Klassen- und Fachräumen Zugang zu Breitbandinternet und WLAN. An ebenfalls einem Drittel der Schulen muss der technische Support ohne personelle Ressourcen oder externe Unterstützung sichergestellt werden. Zudem beobachten wir kaum Zuwächse bei der Wahrnehmung von Fortbildungen, da es schlicht keine Zeit gibt, diese zu besuchen. Der Lehrkräftemangel frisst die Digitalisierung.“

Brand betont: „Die Kürzung oder Streichung von Bundesmitteln ginge vor allem zu Lasten finanzschwacher Kommunen.“ Zugleich erinnert der VBE-Bundesvorsitzende aber auch daran, dass es Aufgabe von Politik sei, einen tragbaren Konsens herbeizuführen. „Dass die Finanzierungslage nicht geklärt ist, führt in den Schulen zu einer hohen Verunsicherung. Es ist den Mitgliedern der Kultusministerkonferenz hoch anzurechnen, dass sie sich ebenfalls um die Anschlussfinanzierung sorgen. Gleichzeitig ist es befremdend, wenn der bisherige Dialog nun zu einem vielstimmigen Monolog wird. Wo Aussage gegen Aussage steht, wirft das kein gutes Licht auf alle Beteiligten. Was es braucht, ist kein Gegeneinander, sondern mutige Schritte nach vorne und ein verantwortliches Handeln im Dreiklang von Bund, Ländern und Kommunen“, meint Brand.

Anja Bensinger-Stolze, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Expertin für Digitalisierung der Schulen wirft der Bundesregierung vor, die Schuldigitalisierung hintenanzustellen, statt für Kontinuität bei der digitalen Infrastruktur zu sorgen: „Die Bundesregierung drückt sich vor Zusagen zur Weiterführung des Digitalpakts Schule, der im Mai nächsten Jahres ausläuft. Dies kritisieren wir als Bildungsgewerkschaft scharf. Die Auswirkungen bei einem Ausbleiben des Digitalpakts 2.0 wären gravierend: Dringende Investitionen an den Schulen dürfen nicht vertagt werden. Für die Schulen ist Planungssicherheit immens wichtig, zum Beispiel wenn man Personal für die IT-Administration gewinnen möchte“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Expertin für Digitalisierung der Schulen.

Der Deutsche Philologenverband warnt die Bundesregierung dringend davor, die geplante Fortsetzung des Digitalpakts auf 2025 zu verschieben. Der Digitalpakt 2.0 müsse bereits Anfang 2024 starten. „Wir können uns für den Digitalpakt 2.0 keine Verschiebung leisten“, erläutert die Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing. Denn Deutschland hinke bei der Digitalisierung der Schulen ohnehin schon hinterher.

„Die Mittel des Digitalpakt Schule sind so gut wie abgerufen. Nach jetziger Planung entstünde eine Pause, die sich keine Schule, keine Lehrerin, kein Lehrer und genauso keine Schülerin und kein Schüler leisten kann. Wir erwarten hier umgehende Nachbesserungen“, so erklärte die Verbandsvorsitzende. „Die Anschlussfinanzierung für den so nötigen IT-Support an den Schulen wird mit der Verschiebung ausgesetzt. Und auch die digitalen Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen dringend – nun mit einer hoffentlich nachhaltigen Strategie – neu beschafft werden“, so Lin-Klitzing.

Wie sicher ist die Investition in digitale Tafeln für Schulträger?

Schulträger, die sich für die preiswerte Komplettlösung von ViewSonic entscheiden und ihre Schulen mit ViewBoards ausstattet, können auf besondere Konditionen zählen. Das ViewBoard ist eine digitale Schultafel, die die passende Tafelsoftware myViewboard mit Lizenz „auf Lebenszeit“ und eine volle 5-Jahres-Garantie mitbringt. Die kostenlose Garantie umfasst den Vor-Ort-Austausch inklusive De- und Reinstallation. Darüber hinaus funktioniert das ViewBoard in Kombination mit allen gängigen Endgeräten und Betriebssystem.

Erfahren Sie hier mehr zu unserem Angebot für Schulträger:

https://www.viewsonic.com/de/education/personas-department

 

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